Unsere Position zu den Baugebieten, die nach § 13b BbauG entwickelt werden sollen

Vorab ein Hinweis: Wer die Lagepläne vergrößert sehen möchte: Doppelklick auf den Plan, dann wird dieser in einem eigenen Fenster groß angezeigt.

Name des Baugebiets: 04 Engelhag und 05 Auchtert

04_Engelhag_und_05_Auchtert

Zum Hintergrund und zu den verschiedenen im Lageplan gezeichneten Gebieten:

Dunkelblau gezeichnet: Gebiet Kappeläcker(0,5 ha). Auf unsere Anfrage hin hat die Verwaltung in Sitzungsvorlage 2009/008.3 erklärt:

Nach der Aktenlage ist der Bebauungsplan Kappeiäcker nach vorausgegangener Genehmigung des Landratsamts mit seiner Bekanntmachung am 04.12.1968 in Kraft getreten. Dies wurde vom Landratsamt, Baurechtsamt, bestätigt. Er könnte deshalb auch so wie beschlossen, als Mischgebiet, umgesetzt werden.

Hellblau gezeichnet: Gebiet Kappeläcker (1,9 ha), wie es im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.
Hierzu steht in der Sitzungsvorlage 2012/029 des Gemeindeverwaltungsverbands (Flächennutzungsplan Fortschreibung 2025, Stand Feststellungsbeschluss 17.12.2012

Die Fläche Kappeläcker (G6) wird, wie bereits im Zuge der Neuausweisungen für Wohnbauflächen umfassend erläutert, als neue geplante Mischbaufläche in die Fortschreibung 2025 aufgenommen. Sie bildet zusammen mit der östlich unmittelbar angrenzenden neuen geplanten Wohnbaufläche Engelhagstraße den Ortsabschluss nach Norden. Die Gesamtfläche Kappeläcker ist mit 1,9 ha bereits als rechtskräftiger Bebauungsplan (1968) in den nun aufgenommenen Grenzen definiert. Davon sind zwischenzeitlich 0,5 ha bebaut und dementsprechend bereits als bestehende Mischbaufläche im Flächennutzungsplan 1997 festgesetzt. Die ebenfalls im Flächennutzungsplan 1997 ausgewiesene geplante Mischbaufläche mit 0,3 ha steht nach wie vor als Entwicklungspotenzial zur Verfügung. Mit der in dieser Fortschreibung neu aufgenommenen geplanten Flächenerweiterung lässt sich damit eine Flächengröße zur Bedarfsdeckung von 1,4 ha ableiten. Da für das Quartier Kappeläcker ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, besteht bereits Baurecht für das Gesamtgebiet, das jedoch insbesondere auf Grund der bis 2009 bestehenden, unmittelbar nördlich das Areal tangierenden 220 kV-Freileitung, lediglich punktuell wahrgenommen wurde. Es ist davon auszugehen, dass das Gebiet insbesondere vor dem Hintergrund des Abbaus der Überlandleitung, seiner guten verkehrlichen Erschließung sowie seiner Lage zum Natur- und Landschaftsraum deutlich an Attraktivität gewinnt.

Diesen Unterlagen zufolge handelt es sich also um ein Mischgebiet mit rechtskräftigem Bebauungsplan. Mittlerweile ist die o.g. 220kV-Freileitung abgebaut, somit kann das Gebiet Kappeläcker unserer Ansicht nach sofort bebaut werden. Allerdings vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass für das Gebiet Kappeläcker kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt, weil kein Nachweis über die Veröffentlichung existiert.

Grün gezeichnet: Gebiet Engelhag (4,2 ha), wie es in der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan 2025 beschrieben ist. Für dieses Gebiet kann die Verwaltung jederzeit einen Bebauungsplan nach Standard-Verfahren erstellen.

Rot gezeichnet: Gebiet Engelhag (0,77 ha) Für den Bebauungsplan Heckberg wurde erheblich mehr Fläche überplant, als im Flächennutzungsplan ausgewiesen war. Um dies auszugleichen, musste die Gemeinde an anderer Stelle auf die Bebauung einer entsprechenden Fläche verzichten. Dies ist das hier rot eingezeichnete Stück. Jetzt schlägt die Verwaltung vor, das Gebiet unter Ausnutzung des §13b des BbauG doch noch zu überplanen.

Orange gezeichnet: Gebiet Auchtert (3,51 ha) Auch für dieses Gebiet schlägt die Verwaltung vor, entsprechend §13b BbauG zu überplanen.

Warum will die Gemeinde hier bauen? Vorteile aus der Sicht der Gemeindeverwaltung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die Siedlungsentwicklung des Gebiets Engelhag an dieser Stelle abzurunden, einen Anschluss an die westlich angrenzende, gemischt genutzte Bebauung herzustellen sowie die Engelhagstraße durch eine beidseitige Bebauung räumlich zu fassen.

Unsere Position dazu

Sowohl die rot gezeichnete Fläche 04 Engelhag, wie auch die orange gezeichnete Fläche Auchtert werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt, ökologisch Bedenken haben wir nicht.
Allerdings stehen der Gemeinde mit dem grün gezeichneten, 4,2 ha großen Gebiet und dem Teilgebiet Kappeläcker nach unserer Meinung ausreichend Flächen für eine Überplanung zur Verfügung. Wir sehen daher keine Notwendigkeit, die beiden Gebiete jetzt bereits nach §13b BbauG zu überplanen. Der aktuelle Flächennutzungsplan läuft 2025 aus, bis dahin sollten die beiden genannten Flächen ausreichen. Daher sind wir gegen eine Überplanung gemäß §13b BbauG

Ergebnis der Gemeinderatssitzung am 23.07.2019

Der Gemeinderat hat mehrheitlich zugestimmt, das Gebiet 04 Engelhag gemäß §13b BbauG zu überplanen.
Der Gemeinderat hat einstimmig abgelehnt, das Gebiet 05 Auchtert gemäß §13b BbauG zu überplanen.

 

Dr. Hartmut Rombach, Gomaringen, den 25.7.2019

Wünsche? Anregungen? Vorschläge? Kritik?
Bitte per email an info@gruene-liste-gomaringen.de . Danke!