Stellungnahme der Grünen Liste zum Zuschussantrag der Kirchengemeinde im November 2013-11-19

 

Wir sind doch einigermaßen erstaunt darüber, dass die schlichte Erwähnung dessen, dass wir als Gemeinderäte- und Rätinnen der bürgerlichen Gemeinde dazu verpflichtet sind, mit den uns anvertrauten Geldern der Gemeinde, insbesondere angesichts des Umfangs des Zuschussantrages, gewogen umzugehen, solche Wellen schlägt.

Es erscheint offenbar Manchen als Zumutung, überhaupt nach der Berechtigung und der Machbarkeit zu fragen, wenn es sich um Belange handelt, die die evangelische Kirchengemeinde betreffen. So empfinde ich es zumindest und lasse mich gerne korrigieren, wenn ich mich hier täusche. Ich kann mir sonst nicht erklären, wie es auch möglich war, dass ein solcher Betrag offenbar schlicht auf Zuruf an die Verwaltung beantragt werden konnte. Einfach zu sagen: das ist halt unsere Kirche (übrigens eine von 4 Kirchen im Ort) ist nicht möglich, denn Sie steht allein im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde.(Auch wenn sie manchmal für Konzerte oder andere Veranstaltungen geöffnet wird, so jedoch immer in Erfüllung des (sehr wohl berechtigten) Auftrags, Menschen zu Gott und in das Gotteshaus zu holen, also – wenn Sie so wollen – nicht uneigennützig.)

Eine Begründung wurde nun nachgeliefert; jedoch nicht in allen Punkten nachvollziehbar.

Wir wissen, dass die Kirchensanierung Geld kostet, wobei ich mich bei der Aufstellung schon gewundert habe, dass die Kirchengemeinde, die bisher 255.000,00 € an Spenden eingenommen hat, diese nicht zur Entlastung weiterer Beteiligter einsetzt, sondern nur ihrem eigenen „Kuchenstück“ zuordnet und dass kein Finanzierungsanteil ausgewiesen ist. Der Anspruch eine solche Baumaßnahme ohne jede Kreditfinanzierung durchzuführen ist ebenfalls erstaunlich. Und auch die Durchführung ohne eine entsprechende vorab festgestellte Mittelplanung.

Auch haben wir im persönlichen Gespräch mit Herrn Pfarrer Rostan und der nun vorliegenden schriftlichen Begründung mit Erstaunen vernommen, dass die Kirchengemeinde das Kirchengebäude gar nicht für ihre Religionsausübung benötigt (ihr genüge dafür ein moderner Zweckbau) und die Gottesdienstgemeinde „funktional“ keinen Eigennutz durch die aktuelle Baumaßnahme habe (im Kirchenfenster hatten wir noch etwas Anderes gelesen). Es ginge also nur um die Erhaltung eine historischen Gebäudes und der Kirche als Teil des Ortsbildes, also sei die Sanierung im öffentlichen Auftrag und Interesse. Dann haben wir uns aber zu fragen, warum die bürgerliche Gemeinde nicht vor der Grundentscheidung angefragt wurde und damit ggfls. Gelegenheit gehabt hätte, die Bauplanungen und -Ausführungen vorab zu gewichten. Auch im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen. Wenn die Gemeinde in eigener Aufgabenerfüllung Zuschussanträge stellt, so ist sie immer gehalten, die Maßnahmen nicht zu beginnen, bevor nicht der Zuschuss bewilligt ist und die zuschussgebende Stelle Gelegenheit hatte zu beurteilen, ob die anvisierte Maßnahme ihrem Zuschusswillen und - Konzept entspricht. Es wäre dann auch Gelegenheit gewesen, die Ausweisung eines Sanierungsgebietes mit entsprechenden Förderoptionen zu erreichen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten.

Die Kirchengemeinde brauche Planungssicherheit, heißt es – wir aber auch!

Wir sind also im Nachgang angefragt um eine Freiwilligkeitsleistung. Übrigens, auch die vermeintliche, sich aus dem Vertrag ergebende, Pflichtleistung ist nicht selbstverständlich, weil – worauf Pfarrer Rosten hingewiesen hat – der Ausscheidungsvertrag nicht mehr zeitgemäß sei (jeder habe ja jetzt eine Uhr und sei auf die Kirchturmsuhr und die Glocken nicht mehr so angewiesen). Allerdings ist daraus nicht zwangsweise der Schluss zu ziehen, dass die Verpflichtung der Gemeinde auszuweiten sei (z.B. auf den Turm) – vielmehr kann daraus eine Verpflichtung insgesamt entfallen. Wir wollen diese Position aber nicht mehr vertiefen und betrachten diesen Betrag als in Ordnung, weshalb möglicherweise darüber auch gesondert abgestimmt werden sollte.

Nochmals „Freiwilligkeitsleistung“:

Sicherlich entspricht die Maßnahme der Kirchengemeinde in ihrer Gewichtung nicht der, der Kommune u.a. zukommende Aufgabe, Bildung in der Gemeinde zu fördern. Auch dann nicht, wenn diese Aufgabe verbunden wird mit dem Erhalt eines historischen Gebäudes, wie seitens der Kirchengemeinde argumentiert wird.

Und man bedenke – und wir befürchten: jede freiwillige Zuwendung ist ein „Einfalltor“ für Gleichbehandlungsansprüche – anderer Kirchengemeinden und religiöser Organisationen; anderer Vereinigungen… anderer Eigentümer historischer Gebäude… Das sollte im Auge behalten werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet uns, Gleiches gleich zu behandeln. Wir müssen also auch haushaltstechnisch zukünftig dann mit entsprechenden Anträgen rechnen, die nicht (Verwaltungs)gerichtsfest ablehnbar wären.

Jede Gemeinde hat in ihrer Entscheidung über Freiwilligkeitsleistungen eigenverantwortlich zu treffen und kann sich nicht (nur) an anderen Gemeinden orientieren- nicht nur, weil die genauen Voraussetzungen, unter denen andere Gemeinden agiert haben, nicht bekannt sind. Wir wissen weder, auf Grundlage welche Verträge dort entschieden wurde, noch wie deren Haushalt aussieht…..

Und wir wissen auch nicht, wie unser nächster Haushalt und der der weiteren Jahre aussieht. Wir wissen allerdings, dass wir derzeit noch eine Pro Kopf Verschuldung von 1.933,62 € haben.

Im Augenblick ist die Finanzsituation zwar wohl etwas rosiger; jedoch hängen dem auch immer noch Kürzungen in verschiedenen Bereichen nach, die noch aus vorangegangenen Sparhaushalten stammen. So wurde z.B. u.a. die Kürzung bei der Vereinsförderung (noch) nicht revidiert.

Und ich möchte nicht vor die Situation gestellt werden, dass wir jetzt oder in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung, gezwungen sind, zu Kreditaufnahmen oder Rücklagenauflösung zu greifen ohne vorher gesehen zu haben, dass die Kirchengemeinde sämtlichen eigenen Finanzierungsmaßnahmen ausgeschöpft hat. Sei es über weiter zu erwartende Spenden oder aber über entsprechende Kreditaufnahmen.

Sollten solche Kredite nicht zu zumutbaren Bedingungen zu bekommen sein, so könnten wir uns vorstellen, die Kirchengemeinde (vorbehaltlich der Finanzierbarkeit im Haushalt ohne eigene Kreditaufnahme) mit einem Darlehen in Höhe der angedachten 60.000,00 € zu gewähren bei gleichzeitiger Stundung der Rückzahlungsverpflichtung auf 10 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt möge der dortige Gemeinderat dann entscheiden, ob ein Verzicht auf die Rückzahlungsverpflichtung angesichts dortiger Finanzlage erfolgen kann. Für den Fall, die eingehenden diesbezüglichen Spenden den offenen Anteil von 354.000,00 € übersteigen, sollten diese zur vorzeitigen Rückzahlung eingesetzt werden.

Wir regen also an, den Verwaltungsvorschlag dahingehend zu modifizieren, dass vorläufig nur eine Hingabe des Geldes in Höhe von höchstens 60.000,00 € als zinsloser Kredit erfolgt bei gleichzeitiger Stundung der Rückzahlungsverpflichtung um 10 Jahre und der Auflage, weitere zweckgebundene Spenden, zur Rückzahlung des Kredits zu verwenden, sofern die weiteren Kosten abgedeckt sind.

Dem könnten wir uns dann anschließen. Einer sofortigen Schenkung müssten wir uns entgegen stellen.

 

Petra Rupp-Wiese

Für die Gemeinderatsfraktion der Grünen Liste

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