Die Klimaagentur kann auf zwei Wegen helfen:
Möglichkeit 1: Durchführung einer Einstiegsberatung zum kommunalen Klimaschutz und Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz.
Ergebnis: Ermittlung der Ausgangslage, Ermittlung erster strategischer Entwicklungsmöglichkeiten, Ableiten erster Maßnahmenvorschläge, Vorschläge für das regelmäßige Monitoring von energierelevanten Kenngrößen, Vorschläge für weitere Konzepte, Vorschläge zur Schaffung von Personalressourcen.
Diese „Light-Variante“ ist eine "strategische Eingangsberatung" und bedeutet eine Energiebilanzerstellung, ein erster Überblick, sozusagen: was lässt sich machen. Die Kosten dafür betragen ca. 11.000,00 € plus ca.5000,00 € für die Energiebilanzerstellung. Davon fördert der Bund 65%. Für die Gemeinde würde diese Variante etwas 6.000,00 € kosten.
Möglichkeit 2: Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes
Das Ergebnis wäre eine umfassende Grundlage für kommunalen Klimaschutz. Es würde ein Klimaschutzkonzept erstellt. Dieses beinhaltet zum einen die Erhebung des Ist-Zustandes und bindet BürgerInnen, Unternehmen,... in den Prozess ein. Die. Kosten betragen hier 70-80.000,00 €, wobei auch hier der Bund 65% übernimmt.
Wenn zusätzlich ein Klimaschutzbeauftragter in der Gemeinde eingestellt wird, finanziert der Bund auch diese Stelle, befristet für 3 Jahre mit 65 %.
Unter folgendem Link finden wir Informationen zu den Förderbausteinen der Kommunalrichtlinie: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Die Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September. Nach Auskunft der Agentur für Klimaschutz gilt Folgendes:
„Die Antragstellung ist auch noch 2019 möglich. Die Antragsfenster sind immer von Januar bis März sowie Juli und September.“
Wir beantragen, zumindest die Variante 1 in Angriff zu nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Gemeinderatsfraktion der Grünen Liste
Petra Rupp-Wiese, Dr. Hartmut Rombach, Dietrich Rebstock
Anmerkung: Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.