1. Die Richtlinie über die Vergabe von Baugrundstücken zur Wohnbebauung soll zur Gewährung eines Abschlages von 3.000,00 € je Kind geändert werden. Selbiges soll auch bei Erwerb einer gebrauchten kommunalen Wohnimmobilie gelten.

2. Des Weiteren soll eine Förderung i.H. von 2.500,00 € beim Bau eines Passivhauses auf kommunalen Grundstücken gewährt werden. Dies soll auch gelten, wenn Erwerber einer gebrauchten kommunalen Immobilie binnen eines Zeitraumes von 4 Jahren nach Erwerb in geeigneter Form nachweisen, dass sie diese Immobilie mit Passivhaus-Komponenten so saniert haben, dass ein Heizwärmebedarf von 30kWh/(m²a) erreicht wird .

Mit freundlichen Grüßen

für die Grüne Liste Gemeinderatsfraktion

Petra Rupp-Wiese

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